Zulassung in erster Instanz verweigert

Stellungnahme zur Entscheidung des Senat 5

Artikel vom 12. April 2024

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    Der Senat 5 der Österreichischen Bundesliga verweigert dem SV Stripfing/Weiden die Zulassung zur ADMIRAL 2. Liga in erster Instanz. Als Grund führt die Bundesliga eine Nichterfüllung infrastruktureller Kriterien an.

    Die Österreichische Fußball-Bundesliga (Senat 5) hat nach der Prüfung und Evaluierung der von den Zulassungsbewerbern abgegebenen Unterlagen die Lizenz-Entscheidungen für die Saison 2024/25 getroffen. Dabei wurde dem SV Stripfing die Zulassung in erster Instanz nicht erteilt.

    Der SV Stripfing nimmt die Entscheidung des Senat 5 zur Kenntnis und wird die Möglichkeit nutzen, gegen dieses erstinstanzliche Urteil Einspruch zu erheben. 

     

    "Wir sind heute selbstverständlich enttäuscht, die Zulassung in erster Instanz nicht erhalten zu haben. Unserer Meinung nach haben wir alle notwendigen Kriterien zur Zulassung erfüllt. Deshalb werden wir gegen die Entscheidung des Senat 5 fristgerecht Einspruch einbringen. Die Zulassungsverweigerung in erster Instanz ist im Vergleich zum letzten Jahr völlig anders zu betrachten. Vor diesem Hintergrund sind wir zuversichtlich, mit unserem Einspruch beim Protestkomitee erfolgreich zu sein. Ungeachtet dieser Entscheidung in erster Instanz, setzen wir die Planungen für die nächste Spielzeit ungehindert fort und starten unmittelbar mit den nächsten Schritten der kontinuierlichen Weiterentwicklung unseres Vereines.“

    Christoph Pelczar, Obmann SV Stripfing